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Web- und Anwendungs Entwicklung

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Das beste Fortschrittsmaß ist funktionierende Software. Deshalb stellen wir unsere Kundin durch frühe und kontinuierliche Auslieferung wertvoller Software zufrieden und berücksichtigen dabei auch 'heiße Anforderungsänderungen', selbst in später Entwicklungsphase. Damit folgen wir den Prinzipien der Agilen Softwareentwicklung.

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developer at work

Der Prozess in Kürze

Am Anfang war das Wort

Die Kundin beschreibt uns ihre Vorstellung bezüglich des von ihr gewünschten Endprodukts für den Anfang, so gut es geht. Es ist ganz klar, dass zu diesem Zeitpunkt unser gemeinsames Verständnis noch nicht 100%ig im Einklang ist. Kein Problem - wir erstellen ganz pragmatisch einen Prototypen, der bereits Ansätze der gewünschten Funktionalität aufweist, und stellen ihn der Kundin für erste Tests zur Verfügung. Damit beginnt dann ein Kreislauf, der von einem fairen Miteinander geprägt ist.

Schritt 1: Der Prototyp

Der Prototyp weist reale Funktionalität auf und geht mit jedem Iterationszyklus mehr und mehr in das gewünschte Endprodukt über, da wir die Rückmeldungen unserer Kundin bezüglich ihrer Testresultate unmittelbar in die nächste Entwicklungsstufe einfließen lassen, die wir dann jeweils in Form einer neuen Prototyp-Version zur Verfügung stellen. Die Kundin hat also auf jeder Entwicklungsstufe etwas zum Sehen und Anfassen und kann auf dieser Basis jederzeit ihre Vorstellungen konkretisieren und Missverständnisse klären.

Kude testet
Schritt 2: Der Test

Die Kundin testet die bereits vorhandene Funktionalität des Prototypen, meldet Fehler zurück, klärt Missverständnisse auf und lässt auch neue Ideen einfließen, an die sie bisher noch nicht gedacht hatte.

Schritt 3: Das Endprodukt

Ist die Kundin mit dem bis dahin ausgelieferten Produkt zufrieden, signalisiert sie den Projektabschluss. Der anfängliche Prototyp ist zum gewünschten Endprodukt geworden. Natürlich können immer noch Fehler auftreten, die sich erst im Laufe des Produktiveinsatzes zeigen. Kein Problem, denn das fällt unter Gewährleistung. Die Kundin meldet einen Fehler und wir beseitigen ihn. Wir beschränken uns dabei nicht auf die gesetzliche Gewährleistungspflicht. Auch Fehler, die erst nach Ablauf des gesetzlichen Gewährleistungszeitraums auffallen, werden selbstverständlich ohne weitere Rechnung durch uns beseitigt.